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Allgemeine Geschäftsbedingungen der e-two-reisen Sehr geehrter Kunde, die folgenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Reiseanmelder und E-TWO-REISEN, in Ergänzung zu den einschlägigen Bestimmungen des § 651 a ff. BGB. "e-two-reisen" ist ein Produkt der E-TWO-REISEN. Die E-TWO-REISEN ist als Vermittlerin tätig. Die E-TWO-REISEN weist alle Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Verträge nicht mit der E-TWO-REISEN, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers bei Buchung einer oder mehrerer Leistungen zustande kommen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vor Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Teilnehmer/ Reisenden bestätigt werden. Sollten keine allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reisebranche zur Anwendung. Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich den jeweiligen Teilnehmern/Reisenden überlassen, sich über die für die Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages maßgeblichen Fragen zu informieren, sofern diese über die von der E-WO-REISEN erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen hinausgehen. Die E_TWO-REISEN ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger verpflichtet und haftet gegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern die E-TWO-REISEN diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt oder diese Daten trotz gewichtiger Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt. Vertragsinhalt: Ihr Auftrag an E-TWO-REISEN, eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, erfolgt über die jeweiligen Onlinedienste der E-TWO-REISEN. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie ab der Annahme des Auftrages durch ,E-TWO-REISEN, das heißt ab Erhalt der Bestätigungsmail, gebunden. Die Annahme durch die E-TWO-REISEN kann nur schriftlich oder per Fax erfolgen, der Orignal - Bestellschein durch E-TWO-REISEN dem Reiseanmelder per Fax oder Post zugesandt muß mit der Orginal - Unterschrift des Reiseanmelders mit allen erforderlichen Daten per Post an E-TWO-REISEN zurück geschickt werden. Der Reiseanmelder haftet neben dem Teilnehmer gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung bzw. einzelnen touristischen Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten. Haftung von E-TWO-REISEN als Vermittler Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von E-TWO-REISEN gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch die Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer. Umbuchung und Storno: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises anfallen können (je nach Reiseveranstalter). Stornierungen und Umbuchungen können nur über E-TWO-REISEN erfolgen. Der Rücktritt kann per Email an e-two@t-online.de mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Wir empfehlen Ihnen die Stornierung per Einschreibebrief oder per Fax vorzunehmen. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken ist ausgeschlossen. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser Anspruch auf Stornogebühren: bis 21 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises 20 - 8 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises ab 7 Tage vor Reisebeginn 80-100% des Reisepreises. Linienflüge: Es gelten die Regeln der jeweiligen Airline bzw. Consolidators. Im allgemeinen gilt, dass bei Sonderpreisen und Graumarkttickets eine Umbuchung oder Stornierung kostenpflichtig oder gar nicht möglich ist. Stornogebühren werden gemäß IATA Richtlinie erhoben. Nach Buchung fallen Stornogebühren in Höhe von 300,- DM pro Person wenn nichts anderes in den Bestimmungen aufgeführt ist. Reiseunterlagen: Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang / Zahlungsnachweis per Post an Sie verschickt oder bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen teilweise am Flughafen hinterlegt. Genaueres erfahren Sie nach Buchung durch das Call-Center. Kosten für die Versendung von Unterlagen mit Express Botendiensten sowie eventuelle Hinterlegungsgebühren trägt der Kunde. Alle- Sonder und Charterflüge sollten vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigt werden. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht, so besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sind verbindlich. Versicherungen: Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht in den Preisen enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung, die wir Ihnen gerne mit vermitteln. Visa, Pass, Zoll und Einreisebestimmungen: Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visagestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können dafür jedoch keine Haftung übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Haftungsbeschränkungen: Für entstandene Schäden im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die E-TWO-REISEN gegenüber allen Teilnehmern/Reisenden nur soweit auf Schadensersatz, wie a) ein Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht durch die E-TWO-REISEN, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen entstanden ist, b) die E-TWO-REISEN vor oder bei Vertragsabschluß eine bestimmte Eigenschaft der vertraglichen Leistung zugesichert hat und diese Eigenschaften nach Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht vorhanden ist oder c) der Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Hauptvertragspflicht verursacht wurde, d.h. einer für den Teilnehmer/Reisenden so bedeutenden Vertragspflicht, dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, ohne auf die Erfüllung dieser Vertragspflicht vertrauen zu können. Soweit die E-TWO-REISEN für grob fahrlässiges Tun oder Unterlassen nach a) haftet und bezüglich jeder Haftung gem. b) und c) ist die Haftung betragsmäßig auf die Höhe des Preises der vermittelten Leistung begrenzt. Abtretungsverbot: Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen E-TWO-REISEN an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Missbräuchliche Nutzung: Im Missbrauchsfall obliegt dem Teilnehmer der Nachweis, dass der Missbrauch nicht durch sein schuldhaftes Verhalten ermöglicht wurde. Datenschutz: Die E-TWO-REISEN verpflichtet sich, die bei der Registrierung und bei der Nutzung der E-TWO-REISEN Dienst-leistungen durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu eigenen Zwecken und zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung der E-TWO-REISEN zustande gekommenen Verträge zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden. Die E-TWO-REISEN ist berechtigt, zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Verkäufer und zur Bekämpfung von Missbrauch, insbesondere Kreditkartenmissbrauch, dass Nutzungsverhalten von registrierten Teilnehmern zu beobachten und aufzuzeichnen; die Sätze 1 und 2 gelten für solche Daten entsprechend. Sofern ein Teilnehmer seine Registrierung zurücknimmt, werden alle über diesen Teilnehmer bei der E-TWO-REISEN gespeicherten Daten innerhalb eines Monats nach Eingang der Rücknahme bei der E-TWO-REISEN bzw. nach Erfüllung und Abwicklung aller noch bestehenden Rechtsverhältnisse gelöscht. Ihre persönlichen Daten wie z.B. Geburtsdaten und Namen von Mitreisenden werden von Fall zu Fall erfragt, falls sie für eine Buchung benötigt werden. Diese zusätzlichen Daten werden nicht über das Ende der Reise hinaus gespeichert. Veronika Beeck Rohrackerweg 17 D-73529 Schwäbisch Gmünd Tel.07171-949325 Fax 07171-949326 Email:e-two@t-online.de

  Kontaktdaten
E-TWO-REISEN 

Fon: +49-(7171) 949325 
Fax: +49-(7171) 949326 
E-Mail: e-two@t-online.de 

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